Kfz-Zulassungsstellen legen immer mehr Diesel-Autos still

Dem Vernehmen nach sollen zahlreiche Kfz-Zulassungsstellen die Stilllegung von Fahrzeugen angeordnet haben, bei denen noch kein Software-Update erfolgte. Losgetreten hat diese Welle das Kraftfahrt-Bundesamt in Berlin, indem es den Kfz-Zulassungsstellen die betreffenden Fahrzeuge gemeldet hat.

Damit machen sich die Behörden zum Büttel der Automobil-Industrie, denn mit einem Software-Update sinken insbesondere die Erfolgsaussichten eines Prozesses gegen die Autohäuser, weil viele Gerichte der Ansicht sind, die Fahrzeugbesitzer müssten nach einem Software-Update beweisen, dass das Fahrzeug immer noch mangelhaft ist. Dem gegenüber ist es einhellige Meinung der Gerichte, dass Fahrzeuge, die noch eine illegale Abschalteinrichtung besitzen, mangelhaft sind. Betroffene Fahrzeugbesitzer sollten ein Software-Update daher unbedingt so lange wie möglich hinauszögern.

Behörden wollen Fahrzeuge ohne Update unbedingt aus dem Verkehr ziehen

Die Behörden sind offenbar gewillt, die Stilllegungen zügig durchzusetzen. Anträge auf Fristverlängerung werden i.d.R. zurückgewiesen. Das Argument, dass durch  Software-Updates Beweise verloren gehen, wird nicht gelten gelassen. Die Kfz-Zulassungsstelle München soll auf Nachfragen erklärt haben, dass Rechtsstreitigkeiten um manipulierte Fahrzeuge für das Rückrufverfahren keine Rolle spielen würden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf soll sogar die irrwitzige Ansicht vertreten haben, die Fahrzeugbesitzer könnten ihre Wagen ja  abmelden und einlagern, um sie für ein Sachverständigengutachten bereitzuhalten.

Das Motiv der Behörden

Die Behörden geben vor, es ginge ihnen um den Schutz der Bevölkerung vor Luftverschmutzung. Man fragt sich dabei aber unweigerlich, warum  Politik und Behörden nicht mit gleicher Härte gegen die Automobilindustrie vorgehen. Denn eines steht ja fest: durch eine Nachrüstung der Fahrzeuge würden sich die Abgaswerte viel mehr verbessern als durch ein bloßes Software-Update.

Wie man sich erfolgreich gegen eine Stilllegung seines Fahrzeuges wehren kann

Wenn man eine Stilllegungsverfügung erhält, sollte man hiergegen innerhalb von einem Monat Widerspruch erheben. Falls die Kfz-Zulassungsbehörde die Stilllegung für sofort vollziehbar erklärt hat, muss man zusätzlich die Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit beantragen, weil ansonsten die Gefahr besteht, dass das Fahrzeug schon vor Entscheidung über den Widerspruch stillgelegt wird. Sofern die Behörde die Vollziehung nicht aussetzen will, kann man beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Lehnt die Behörde den Widerspruch ab, kann man die Stilllegung mit einer Klage beim Verwaltungsgericht anfechten. Die Aussichten für eine Aussetzung der Vollziehung sind gut, weil das Interesse, das Fahrzeug zumindest bis zur Entscheidung über den Widerspruch nutzen zu können, höher zu bewerten ist, als die unsichere Aussicht, dass sich durch die Stilllegung von Dieselfahrzeugen mit Abschalteinrichtungen die Luftqualität merkbar bessert (Verwaltungsgericht Karlsruhe, Az. 12 K 16702/17).