Seit 1997 vertrete ich als selbständiger Rechtsanwalt schwerpunktmäßig die Interessen von Verbrauchern im Bank-, Kapitalanlagen- und Versicherungsrecht. Seit dem Bekanntwerden des Dieselskandals im Jahr 2015 vertrete ich auch zahlreiche geschädigte Diesel-Fahrer.
Von Beruf bin ich Bankkaufmann und Rechtsanwalt. Seit 2008 bin ich zudem Fachanwalt- für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Ich bearbeite jeden Fall individuell und in enger Abstimmung mit den Mandanten.
Durch eine kostenlose Erstberatung ermögliche ich es meinen Mandanten einzuschätzen, ob die Erfolgsaussichten in einem akzeptablen Verhältnis zu den Kosten stehen.